Insbesondere entspricht das Tor einem legitimen Bedürfnis der Kl. nach Sicherheit für ihre spielenden Kinder und entbehrt deshalb jeden Schikanecharakters. Derartige Zufahrtsabschlüsse entsprechen im übrigen häufig anzutreffenden Verhältnissen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)