Scoping

  1. Sie begegnet praktischen Problemen der Umweltverträglichkeitsprüfung, etwa der Defunktionalisierung des Scoping durch Überfrachtung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Den Abschluß des Scoping bildet die schriftliche Unterrichtung durch die zuständige Behörde. Auch dieser Verfahrensschritt wird konstruktiv geregelt, allerdings unter Verzicht auf die Vorgabe von festen Gliederungspunkten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)