Selbstverpflichtung

  1. Er setzt überdies auf die von den Landesverbänden der Vieh- und Fleischwirtschaft vereinbarte Selbstverpflichtung zum ausschließlichen Vertrieb von Rindfleisch aus heimischer Erzeugung. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Doch auch wenn sich Selbstverpflichtung und Gesetz auf den ersten Blick ähneln, sind die Hersteller nicht wirklich mit der Neuregelung zufrieden. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 29.05.2002)
  3. Sie war zugleich und vor allem ein Akt der Selbstverpflichtung, ja Selbstfesselung, dessen Unbedachtheit nun zu Tage tritt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.12.2001)
  4. Mit der deutschen Wirtschaft verständigte sich die Bundesregierung auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie, den CO2- Ausstoß bis 2005 um zusätzlich zehn Millionen Tonnen und bis 2012 um weitere zehn Millionen Tonnen zu senken. ( Quelle: )
  5. Dort wird nämlich der Beitrag der Industrieländer zu den gemeinsamen Zielen auch daran gemessen, wie nahe sie der Selbstverpflichtung kommen, mindestens 0,7 Prozent des Brutto-Nationaleinkommens für die Entwicklungshilfe aufzuwenden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2004)
  6. Trittin verweist dem Vernehmen nach darauf, daß Bonn mit der Forderung nach einer "weicheren Regelung" der freiwilligen Selbstverpflichtung der Industrie zur kostenlosen Rücknahme der Autos bis zum Alter von zwölf Jahren in der EU völlig isoliert sei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  7. Die Konsequenz aus dem BDI-Vorschlag wäre die Aufkündigung der Selbstverpflichtung durch die Industrie, hieß es. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.09.2003)
  8. Ich kann die Wirtschaft nur mit Nachdruck an ihre Selbstverpflichtung erinnern, die Chancengleichheit und die Familienfreundlichkeit in den Unternehmen zu fördern. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.07.2002)
  9. In dem Entwurf meines Ministeriums für den Allokationsplan haben wir eine Reduktion vorgeschlagen, die der Selbstverpflichtung der Wirtschaft genau entspricht. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.03.2004)
  10. Es wäre rechtlich nicht haltbar, staatliche Genehmigungen gewissermaßen als Selbstverpflichtung der Behörden zu interpretieren, gegen grob polizeiwidrige Zustände nicht einzuschreiten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)