Sonderung

  1. Die Sonderung von weltlichem und kanonischem Recht, die in der Konzeption vom ius utrumque Ausdruck findet, hat schon früh eine wirksame Basis der Trennung von weltlicher Herrschaft und Kirche dargestellt. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Erstmals werden somit Texte Nietzsches ohne irgendeine Sonderung des vermeintlich Wichtigen vom Unwichtigen originalgetreu transliteriert. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)