Sondervergütung

  1. Da das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruhe und den Arbeitnehmern für diese Zeit kein Vergütungsanspruch zustehe, entfalle für den Zeitraum auch der Anspruch auf die Sondervergütung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. "Nach Absprache mit Herrn Kiep" sei dieses Geld als Sondervergütung für die Auslandstätigkeiten und die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Flick-Spenden-Skandal gleichmäßig auf die Herren Kiep, Weyrauch und Dr. Lüthje verteilt worden. ( Quelle: BILD 2000)
  3. Diesem Ziel diene die gewählte sehr weite Fassung des § 5 Abs. 1 TV. Die Anrechnungsnorm schließe jede denkbare Regelungsform ein, erfasse jeden Zahlungszeitpunkt und stelle allgemein und ohne Einschränkung auf den Begriff der Sondervergütung ab. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Im Jahresabschluss des Bunds der Steuerzahler wird diese Sondervergütung mit einer aus den achtziger Jahren herrührenden Vereinbarung mit Lau begründet. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.03.2005)