Splitting-Vorteil

  1. Während bei normal verdienenden Ehegatten der bisherige steuerliche Splitting-Vorteil in einen Nachteil umschlage, nehme der Splitting-Vorteil für Spitzenverdiener (Einkommen von über 244 000 Mark) sogar von bisher 22 842 auf 23 610 Mark jährlich zu. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Während bei normal verdienenden Ehegatten der bisherige steuerliche Splitting-Vorteil in einen Nachteil umschlage, nehme der Splitting-Vorteil für Spitzenverdiener (Einkommen von über 244 000 Mark) sogar von bisher 22 842 auf 23 610 Mark jährlich zu. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Pikanterweise plant die Koalition, den Splitting-Vorteil für niedrige und mittlere Einkommen unverändert beizubehalten. ( Quelle: Welt 1999)