Staatsorgans

  1. Eine einstweilige Anordnung käme einem "Eingriff in die Autonomie eines Staatsorgans gleich", begründeten die Karlsruher Richter ihre Ablehnung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Saarbrücker Ankläger hat "ausreichende Hinweise für Anfangsverdacht der versuchten Nötigung ei nes Staatsorgans" Von unserem Korrespondenten Michael Grabenströer SAARBRÜCKEN, 26. Januar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)