Stabilitätspakt-Grenze

  1. Ein Verkauf von Vermögenswerten sei kein Ersatz für Einsparungen, die notwendig seien, um die Neuverschuldung wieder unter die Stabilitätspakt-Grenze von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu drücken. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.06.2004)