TEG

  1. "Jetzt heißt es, zur Sache Schätzchen", so Dick, da man bei der zweiten TEG um eine atomrechtliches Verfahren nicht mehr herumkommen werde. ( Quelle: TAZ 1988)
  2. Atomrechtliche Teilerrrichtungsgenehmigung I. (TEG): ( Quelle: TAZ 1988)