Tafelgeschäften

  1. Sie stellen Sammelkonten dar, aus denen sich nicht ohne weiteres Hinweise auf den jeweiligen Geschäftsvorfall ergeben, so beispielsweise bei Tafelgeschäften. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Bei sogenannten Tafelgeschäften (anonymen Geschäften am Bankschalter) beträgt die Quellensteuer dagegen 35 Prozent. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)