Tatentschluss

  1. Doch dann müsse dem Täter auch bei jedem Einzelfall jeweils ein neuer Tatentschluss nachgewiesen werden, sagte der ehemalige Verkehrsrichter Peter Fahlenkamp dem Tagesspiegel. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.12.2005)
  2. Zwar könne nicht festgestellt werden, dass der Einsatz eines Messers oder der Tod des Opfers vom Tatentschluss der Angeklagten gedeckt gewesen sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.06.2005)