Tragung

  1. Gruber wird daher, in Anbetracht seiner 'nichtsonderlich günstigen wirtschaftlichen Verhältnisse', zu einer Geldstrafe von 3000 Reichsmark (ersatzweise zu 30 Tagen Haft) und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Frage, ob und in welchem Maße der Mieter zur Ausführung der Schönheitsreparaturen oder zumindest zur Tragung anteiliger Kosten der Schönheitsreparaturen herangezogen werden kann, ist daher von aktueller Bedeutung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)