Treu und Glauben

  1. Nach Treu und Glauben darf die Bekl. das, was sie im Vertragsangebot versprochen hat, nämlich den Aufbau des Ladekranes in der vorgeschriebenen Position, durch Beifügung einer Freizeichnungsklausel in ihren AGB nicht wieder zunichte machen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Maßgebend für die Abgrenzung sind Inhalt und Umfang der Treueabrede, wie sie sich aus den Vertragsvereinbarungen und deren Auslegung nach Treu und Glauben ergibt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Im alltäglichen Tausch sind sie als "Treu und Glauben" oder als die "guten Sitten" wirksam. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  4. Ein Verzicht hierauf kann der bloßen Untätigkeit der Altenteilsberechtigten nach Treu und Glauben nicht entnommen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Diese Klauseln müssen die Banken nun aus dem Kleingedruckten streichen. "Die Berechnung eines Entgelts für die Herausgabe verwahrter Wertpapiere benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen", rügten die BGH-Richter. ( Quelle: Die Zeit (51/2004))
  6. Schließlich läßt sich der Anspruch entgegen der Ansicht des Kl. auch nicht auf eine nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzuerkennende Nebenpflicht aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Wohungsberechtigtem und Eigentümer stützen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Dies aber sei unangemessen und benachteilige ihn nach Treu und Glauben (Urteil vom 21. März 2002, VII ZR 493/00 in Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht 2002, Seite 750). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.02.2003)
  8. Es handelt sich zumindest um einen eklatanten Verstoß gegen Treu und Glauben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)