Umfang der Arbeit

  1. Wenn sich am Umfang der Arbeit etwas ändern solle, dann müsse der Gesetzgeber darüber befinden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Betriebswirtschaftlich ist der Umfang der Arbeit noch nicht zu beziffern, weil erst seit diesem Jahr ein Geschäftsführer hier arbeitet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.08.2002)