Un-)Ruhesitz

  1. Die Altersregeln des Fußball-Weltverbandes besagen nämlich auch, dass ein führender Funktionär dem siebten Jahrzehnt nahe sein muss für einen (Un-)Ruhesitz auf dem Zürcher Sonnenhügel. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.03.2005)