Unfallschadens

  1. Es fehlt - vom Punkt der Erneuerung der Untergurtlamelle einmal abgesehen (vgl. dazu die Ausführungen unter Ziffer 2) - näherer Vortrag dazu, welche Maßnahmen nicht der Beseitigung des Unfallschadens gedient hätten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)