Unglaubwürdige

  1. Unglaubwürdige Aussagen von Angeklagten und Zeugen sind zwei Angehörige der Stuttgarter Technoszene von einem Schöffengericht des Stuttgarter Amtsgerichts zu Freiheitsstrafen von zwei und drei Jahren verurteilt worden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)