Unterbeteiligte

  1. Um dem zu entgehen, werden häufig als Kapitalgeber Strohmänner oder Unterbeteiligte eingeschaltet oder das Einzelunternehmen wird ganz offen in eine oHG oder KG umgewandelt, wobei dann oft Angehörige des bisherigen Einzelunternehmers beteiligt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)