Unterhaltspflichtverletzung

  1. Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten sprach einen 43jährigen Mann vom Vorwurf der Unterhaltspflichtverletzung frei, obwohl er trotz zweier Schuldtitel nicht für zwei in der DDR lebende Töchter gezahlt hatte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.05.2003)