Unterhaltsvolumen

  1. Das Unterhaltsvolumen, um das im Berufungsverfahren gestritten wurde und das als weiterer Schaden drohte, beläuft sich für die Zeit von Oktober 1992 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 30. 6. 1994 auf weitere rd. 24900 DM. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)