Verfahrensrechte

  1. Erforderlich sei lediglich, daß Mielke noch eine selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen seiner Verteidigung und eine sachgerechte Wahrnehmung der von ihm persönlich auszuübenden Verfahrensrechte möglich sei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)