Verfahrensverzögerung

  1. Schuld an der achtjährigen Verfahrensverzögerung hat laut Karlsruhe allein die Justiz. ( Quelle: Die Welt vom 09.12.2005)
  2. Amtsgericht und Oberlandesgericht hätten nach Ansicht der Verfassungsrichter prüfen müssen, "ob die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Höhe des Bußgeldes berücksicht werden mußte". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)