Vergabeentscheidungen

  1. Wie in anderen Ländern Europas müßten Vergabeentscheidungen auch in Deutschland durch ordentliche Gerichte überprüfbar sein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Die Schöpfungen haben nur einen Schönheitsfehler: Sie können unrechtmäßige Vergabeentscheidungen nicht aufheben, sondern nur rügen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Die Kammern werden jedoch die Kompetenz bekommen, Vergabeentscheidungen auszusetzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Nach der Aktenlage, so die Vorlage weiter, könne es sein, dass Vergabeentscheidungen "in mehreren Fällen aus rein persönlichen Aspekten" getroffen wurden und "dabei möglicherweise auch strafrechtliche Vorschriften verletzt worden sind". ( Quelle: DIE WELT 2000)