Verkehrszentralregister

← Vorige 1
  1. Auch er muss mit einem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. ( Quelle: Donaukurier vom 27.09.2005)
  2. Verkehr behindert, wird künftig mit 40 Euro zur Kasse gebeten. verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. im Verkehrszentralregister. ( Quelle: Handelsblatt vom 22.12.2005)
  3. Wer mit 17 Jahren in Hamburg begleitet Auto fahren will, darf keinen Eintrag im Verkehrszentralregister haben und muß mit dem Begleiter einen 90minütigen Lehrgang (28,70 Euro Gebühr) vor der Prüfung absolvieren. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.05.2005)
  4. KBA-Sprecher Götz Krutein erklärte der dpa, daß den Abfragern außerhalb der Flensburger Behörde keineswegs alle Daten aus dem mit "Zevis" gekoppelten Verkehrszentralregister. ( Quelle: TAZ 1987)
  5. In diesem Jahr wurden 2,76 Millionen neue Sünder und damit fast zehn Prozent mehr als 2002 ins Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen. ( Quelle: Spiegel Online vom 08.12.2003)
  6. Wer bei winterlichem Wetter wegen schlechter Bereifung einen Stau oder gar einen Unfall verursacht, dem drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister. ( Quelle: Mainpost vom 23.12.2005)
  7. Für jedes Kind, das nicht altersgerecht abgesichert ist, verdoppelt sich das Bußgeld von bislang 40 auf 80 Mark. Außerdem droht ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  8. Dagegen können Autofahrer bei Fahrerflucht unter bestimmten Voraussetzungen auf weniger Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg hoffen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Die Auskunft aus dem "Verkehrszentralregister" kostet zehn Mark, beizulegen als Verrechnungs-Scheck. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  10. Wer ertappt wird, zahlt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro, zudem werden beim Verkehrszentralregister in Flensburg drei Punkte eingetragen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.05.2003)
← Vorige 1