Wie Justizsenator Roger Kusch (CDU) ausführte, sei die rechtliche Verankerung des Verlöbnisses im bürgerlichen Gesetzbuch überholt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 03.02.2005)
"Der Missbrauch des Verlöbnisses darf nicht länger die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Gerichten behindern", sagte Kusch.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2005)