Verlöbnisses

  1. Wie Justizsenator Roger Kusch (CDU) ausführte, sei die rechtliche Verankerung des Verlöbnisses im bürgerlichen Gesetzbuch überholt. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 03.02.2005)
  2. "Der Missbrauch des Verlöbnisses darf nicht länger die Arbeit von Staatsanwaltschaft und Gerichten behindern", sagte Kusch. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.02.2005)