Verlustzuweisungsgesellschaften

  1. Nach dem in Nordrhein-Westfalen erarbeiteten Vorschlag soll es sogenannten "Verlustzuweisungsgesellschaften" generell verboten werden, entstandene Verluste mit anderen (positiven) Einkünften zu verrechnen. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Künftig dürfen ansonsten Verluste aus sogenannten "Verlustzuweisungsgesellschaften" nicht mehr mit positiven Einkünften verrechnet werden. ( Quelle: Welt 1999)