Vermögensbildungszuschüssen

  1. Jedes Unternehmen mit weniger als neun Beschäftigten zahlt jährlich rund 7 000 Mark (3 579 Euro) pro Mitarbeiter allein für die Berechnung von Steuern, Sozialabgaben, Vermögensbildungszuschüssen sowie statistische Auskünfte an Behörden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.04.2001)