Verschuldens

  1. Die Höhe hänge dabei von der Schwere des Verschuldens und vom persönlichen Leistungsvermögen der Angeklagten ab. ( Quelle: Sat1 vom 22.12.2005)
  2. Dieser kann also bei Produkthaftungsschäden auch künftig nur gewährt werden, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des Verschuldens gem. § 823 BGB vorliegen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Entsprechende Ermittlungen zum Ausmaß des Verschuldens wurden angekündigt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Wer seinen Zug aufgrund eigenen Verschuldens verpasst, bekommt lediglich einen Rabatt auf ein neues Ticket. ( Quelle: ZDF Heute vom 22.11.2002)