Versicherungsjahres

  1. Wer zu Beginn des neuen Versicherungsjahres (ab 1. Januar 2002) seine Versicherung wechseln will, muss die Kündigung bei der alten Gesellschaft bis zum 30. November 2001 einreichen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  2. Danach kann man mit einer Drei-Monats-Frist immer zum Ende des Versicherungsjahres aussteigen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 15.02.2003)