Versicherungsschein

  1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Versicherer den Versicherungsschein, auch Police genannt, zuschickt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.07.2002)
  2. In den in Ihrem Versicherungsschein enthaltenen Versicherungsbedingungen (AKB) ist eine ""Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile"" enthalten, aus der Sie die Einzelheiten entnehmen können. ( Quelle: Richtig versichert von A-Z; UB Media)
  3. Weist der Versicherer lediglich auf die Abweichung zwischen Antrag und Versicherungsschein (§ 5 II VVG) hin und widerspricht der Versicherungsnehmer insoweit nicht, bezieht der Vertragskonsens sich zwar auf die neue AVB-Fassung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Doch als die Beamten genauer hinsahen, stellten sie fest, dass die von einem Teenager (17) aus Seester vorgelegte Betriebserlaubnis und der Versicherungsschein nicht zu seinem Motorroller passten. ( Quelle: Abendblatt vom 31.07.2004)
  5. Versicherungsschutz genießen auch nichteheliche Lebenspartner, sofern sie mit dem Policen-Besitzer in einem Haushalt wohnen und auf dem Versicherungsschein genannt werden. ( Quelle: Die Welt vom 21.03.2005)
  6. "Jeder Verein und jeder Verband müßte selbst bei einem Wochenendausflug eine Insolvenzversicherung abschließen und jedem Teilnehmer einen Versicherungsschein aushändigen.". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)