Vertragsanbahnung

  1. Umfaßt werden hierdurch Vertragsanbahnung, Vertragsaushandlungen und Vertragsabschluß. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die relativ größten Erfolge (57 Prozent) erzielten Versicherungsnehmer mit Beschwerden zu Vertragsanbahnung und -abschluß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Bei der Vertragsanbahnung hatte der Kläger angegeben, er verfüge über die notwendigen Kenntnisse für höchst riskante Anlageentscheidungen sowie zwölf Jahre Erfahrung als Anleger. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.12.2003)