Vorbringen

  1. Auch wenn man von dem Vorbringen des Betriebsrates ausgeht, daß das IZ im Selbstverlag Informationsdienste und Bücher vertreibt, so führt dies nicht dazu, daß die Voraussetzungen des Gewerbebegriffs vorliegen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Auf der anderen Seite lassen das Vorbringen des Ast. und der Umfang der zuletzt geltend gemachten Mängel den Schluß zu, daß die Mängeleinwände der Klageforderung in voller Höhe entgegengehalten werden sollten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Selbst wenn die Kl. gemäß dem Vorbringen des Bekl. damals geschäftserfahrende Kaufleute waren, so bedurften sie doch der Rechtsbelehrung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Im vorliegenden Fall soll es sich nach dem Vorbringen des Bekl. vorwiegend um ausgebeutete Steinbruchgrundstücke handeln. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Das Vorbringen des Bf. rechtfertigt keine abweichende Beurteilung, zumal er seine selbständige Tätigkeit nicht in Alleinpraxis ausübt und nicht dargetan hat, daß sich die Arbeitsstätte auf seinem Wohngrundstück befindet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Nach dem eigenen Vorbringen der Bekl. habe das Gesamtverhalten der Kl. bei den Abrechnungsverhandlungen erkennen lassen, daß über die Ansprüche auf die Differenzlizenz hinaus Ansprüche auf die volle Lizenz möglich gewesen wären. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Im übrigen war auch sie nach dem unbestrittenen Vorbringen des Kl. in der Berufungsbegründung Mandantin der Bekl., so daß auch für sie die Vermutung beratungskonformen Verhaltens gilt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Das Vorbringen des Bekl., er habe eine Barzahlung geleistet und die Bf. von einer Prämienverbindlichkeit befreit, sei als nicht bestritten zu betrachten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)