Vorentscheidungs-Verträgen

  1. Offensichtlich hat Brink in seinem Zivilrechts-Seminar die juristische Kniffligkeit von Grand-Prix- Vorentscheidungs-Verträgen noch nicht durchgenommen gehabt, bevor er von der Universität ging. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.02.2002)