Vorkaufsberechtigte

  1. Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten. ( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
  2. Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten. ( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
  3. Als der Vorkaufsberechtigte sein Recht doch ausüben wollte, wurde diese Veräußerung vom Vorkaufspflichtigen vorsorgl. angefochten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)