Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten.
( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
Hat sich der Dritte in dem Vertrage zu einer Nebenleistung verpflichtet, die der Vorkaufsberechtigte zu bewirken außerstande ist, so hat der Vorkaufsberechtigte statt der Nebenleistung ihren Wert zu entrichten.
( Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)
Als der Vorkaufsberechtigte sein Recht doch ausüben wollte, wurde diese Veräußerung vom Vorkaufspflichtigen vorsorgl. angefochten.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)