Vorspediteurin

  1. Die Bekl. erteilte dem Kl. den Auftrag, eine Sendung mit drei Paletten Kaffee gegen Nachnahme in Form eines über 7200 DM ausgestellten Verrechnungsschecks zugunsten der Vorspediteurin (Z-GmbH) auszuliefern. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)