Waffenschein

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  1. Und wer privat einen Waffenschein beantrage, müsse nachweisen, daß er ernsthaft gefährdet ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Wird für den neuen Mann ein Waffenschein beantragt, nimmt ihn die Polizei noch einmal genau unter die Lupe. ( Quelle: Die Zeit (12/1976))
  3. Nach den Worten von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) könnte im neuen Waffengesetz ein so genannter "kleiner Waffenschein" für Schreckschusspistolen sowie Hieb- und Stichwaffen enthalten sein. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Einen entsprechenden Waffenschein hatten die beiden Verdächtigen nicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.01.2002)
  5. Die Polizei erneuerte regelmäßig seinen 1980 ausgegebenen Waffenschein. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  6. Der kleine Waffenschein gilt nicht wie zunächst berichtet für Butterflymesser, Fallmesser und Wurfsterne. ( Quelle: Abendblatt vom 23.12.2004)
  7. Beim Kauf einer Gas- oder Schreckschußpistole müssen Kunden den kleinen Waffenschein nicht vorlegen. ( Quelle: Abendblatt vom 23.12.2004)
  8. Der 71-Jährige hatte eine Pistole vom Kaliber 6,35mm dabei, für die er zwar eine Besitzkarte, aber keinen Waffenschein hat, der ihm zum Führen berechtigen würde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.08.2003)
  9. Die Berechtigung für den Waffenschein bekam er angeblich erst nach Intervention beim Landeskriminalamt. ( Quelle: )
  10. Zudem fanden die Beamten bei ihrem ";Kollegen“ eine Schreckschusswaffe, für die er nicht den nötigen Waffenschein aufweisen konnte. ( Quelle: Donaukurier vom 06.09.2005)
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