Niemand käme auf die Idee, daß etwa der vertraglich festgelegte freie Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes zur Folge hätte, daß der inländische Verbraucher sämtliche importierten Waren kostenlos bekomme.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Auch die Generaldirektion für freien Warenverkehr in der Brüsseler EG-Kommission hatte bereits ein Vertragsverletzungsverfahren zur selben Sache in der Schublade.
( Quelle: TAZ 1988)