Wegsperrbehandlung

  1. Spezielle Aufenthaltsgruppen für Suizidgefährdete gibt es seit jeher, und auch Schutzhaftgruppen sind nichts neues, denn in der Wegsperrbehandlung, egal welcher Art, wird der Straftäter weiter verbogen um seinen Haftplatz für später zu sichern. ( Quelle: TAZ 1995)