Widmungsakt

  1. Es mag zwar nach Lage des Falles möglich sein, daß ein Widmungsakt auch durch den Eigentümer eines Anliegergrundstücks angefochten werden kann (vgl. BVerwGE 80, 178 = NJW 1989, 118 = NVwZ 1989, 145L). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)