Wochenstundenzahl

  1. Die tarifliche Wochenstundenzahl ist allenfalls noch ein Richtwert, der je nach konkretem betrieblichen Bedarf über- oder unterschritten wird, an Lohnausgleich wagt kaum mehr zu denken, wer um seinen Job fürchten muss. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.03.2004)