Wohnraumüberwachung

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  1. Nach dem Urteil des Ersten Senats darf die Wohnraumüberwachung nur angeordnet werden, wenn es um schwere Straftaten geht, für die eine Höchststrafe von mehr als fünf Jahren droht. ( Quelle: Spiegel Online vom 05.03.2004)
  2. Für die Bekämpfung der Schwerstkriminalität sei dies ein herber Rückschlag, sagte der GdP-Chef Konrad Freiberg nach dem Beschluss des Karlsruher Verfassungsgerichts, das die Wohnraumüberwachung durch Wanzen erheblich einschränkte. ( Quelle: Spiegel Online vom 05.03.2004)
  3. Die akustische Wohnraumüberwachung wurde auf die Aufklärung schwerer Verbrechen beschränkt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.07.2005)
  4. In einem Interview wehrte Beckstein, potenzieller Nachfolger von Bundesinnenminister Otto Schily, die FDP-Forderung nach Überprüfung der Anti-Terror-Pakete inklusive der Wohnraumüberwachung ab. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.07.2005)
  5. Die Wohnraumüberwachung, der sogenannte Große Lauschangriff, wird möglicherweise doch noch im Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode scheitern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  6. Der aggressiv-bedrohlich klingende Begriff erschwert eine sachliche Debatte um das Für und Wider der akustischen Wohnraumüberwachung. ( Quelle: Die Welt Online vom 09.07.2004)
  7. Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) betonte, niemandem sei der Kompromiß zur Wohnraumüberwachung, für die der Grundgesetzartikel 13 geändert werden muß, leichtgefallen. ( Quelle: Welt 1997)
  8. Es ist das erste Urteil zum Lauschangriff seit Einschränkung der akustischen Wohnraumüberwachung durch das Bundesverfassungsgericht. ( Quelle: Spiegel Online vom 11.08.2005)
  9. Das Konzept sieht nach Angaben von Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) vor, die akustische und optische Wohnraumüberwachung im Grundgesetz zuzulassen, um 'Straftaten mit erheblicher Bedeutung' aufzuklären. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  10. Videoüberwachung wäre nach dem Entwurf nur an Kriminalitätsbrennpunkten zulässig, und bei der akustischen Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr sollen die Berufsgeheimnisträger ausgeschlossen werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.11.2004)
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