Hält der Kunde den Zahlungstermin ein und muß dann bei der Lieferung Mängel feststellen, so hat er kein Druckmittel mehr in der Hand, um Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzusetzen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
August wurde als Zahlungstermin vereinbart.
( Quelle: BILD 2000)