Zusatzkraft

  1. Zwei Erzieherinnen und eine Zusatzkraft, beispielsweise Zivildienstleistende oder Jahrespraktikantinnen, können sich den acht behinderten Kindern in jeder Kleingruppe intensiv widmen und therapeutisch mit ihnen arbeiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.06.2002)