Zwecksetzung

  1. Im Stiftungskonzern ist nicht nur der Interessenkonflikt zwischen Gesellschafts- und Konzerninteresse zu lösen, sondern darüber hinaus auch noch derjenige, der sich aus der die Stiftung wesensmäßig kennzeichnenden eigenständigen Zwecksetzung ergibt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)