abgabenfrei

  1. Ein Minijob bis zu 400 Euro ist für Arbeitnehmer abgabenfrei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.03.2004)
  2. Kern des Inhaltes: Beteiligt ein Unternehmen seine Mitarbeiter am Betriebsvermögen, so sind pro Jahr Rabatte nur im Wert von 300 Mark steuer- und abgabenfrei. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  3. Nur 35 Prozentpunkte bleiben steuer- und abgabenfrei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Steuer- und abgabenfrei können die Beiträge künftig nur bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.07.2001)
  5. Ein großer Teil der EU-Importe aus der Region gelangt ohnehin bereits abgabenfrei nach Europa. ( Quelle: Welt 1996)
  6. Unter Minijobs versteht man geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die für den Arbeitnehmer abgabenfrei sind. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.04.2003)
  7. Rund 2,6 Millionen Menschen, die neben ihrem Beruf abgabenfrei in einem 590-Mark-Job arbeiten, werden möglicherweise bald Rentenbeiträge auch von diesem Nebeneinkommen zahlen müssen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)