aufbewahren

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  1. Vermieter, Verwalter, Wohnungsunternehmen und Treuhänder können - ohne die üblichen Sparbücher der Mieter - die Kautionen auf einem einzigen Konto für ihre gesamten oder einzelnen Mietobjekte, Wohngebiete oder Vertragsarten verzinslich aufbewahren. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Grygier: "Sollen wir denn die Kampfhunde im Rathaus aufbewahren?" ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Topinambur waschen, schälen, eventuell längs halbieren, in halbe Zentimeter dicke Scheiben schneiden und im Zitronenwasser aufbewahren. ( Quelle: Die Zeit (16/2004))
  4. Mieter sollten ihre Überweisungsbelege für die Kaution aufbewahren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.06.2005)
  5. In diesem Schrank könnte man das Geschirr nicht nur spülen, sondern auch aufbewahren, ohne sich dafür bücken zu müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.03.2002)
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