benannten

  1. Für den letzten und entscheidenden Stoß hatte Hohlmeier mit ihrem Auftritt vor dem nach ihr benannten Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags in der vergangenen Woche gesorgt. ( Quelle: Merkur Online vom 02.08.2005)
  2. Neben dem "Schwalbe"-Nachfolger "Star" sowie den Kleinkrafträdern "Habicht" und "Sperber" wagten sich die Suhler mit der nach einem Greifvogel benannten "Schikra" auch in das Segement der leichten Motorräder mit 125 Kubikzentimeter. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Robert Moog, der "Vater" des nach ihm benannten Moog Synthesizers, ist tot. Er starb im Alter von 71 Jahren in Asheville im US-Bundesstaat North Carolina an Krebs. ( Quelle: Rhein-Neckar Zeitung vom 23.08.2005)
  4. Der Bonner Botanik-Professor Wilhelm Barthlott ist der Entdecker eines nach ihr benannten Phänomens: des Lotus-Effekts. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.10.2002)
  5. Seit über dreißig Jahren verleiht der Zentralrat der Juden in Deutschland am 2. November, am Todestag von Leo Baeck, den nach diesem unvergessenen, tapferen Menschenfreund benannten Preis. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Warum regt er sich nicht lieber über die nach dem Steigbügelhalter Hitlers und Totengräber der Demokratie benannten Hindenburg-Kasernen und -Straßen sowie Eisenbahndämme auf? ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  7. Das Resultat - 2:1 für Bagdad - war Nebensache, im Vordergrund stand die Stimmung auf den Rängen des nach dem ermordeten Kurdenführers François Hariri benannten Stadions. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.01.2003)
  8. So beschäftigte sich das turkmenische Kabinett am Dienstag mit der Anfrage einer nach Lenin benannten Dorfkolchose, ob sie sich künftig mit dem Namen "Nijasow" schmücken dürfe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  9. Davon stammen 3,2 Millionen vom Freistaat und 800.000 Euro aus Einsparungen an namentlich nicht benannten anderen Investprojekten des Jahres 2003. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 22.03.2003)
  10. Die 17-Jährigen dürfen demnach zwar den Führerschein machen, allerdings nur in Begleitung einer namentlich benannten Person auch tatsächlich ans Steuer. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.06.2005)