berufstätige Ehefrau

  1. Wenn Sie förderberechtigt sind, sollten Sie zunächst die Riester-Rente abschließen, insbesondere wenn Sie Kinder haben sowie eine nicht berufstätige Ehefrau. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2005)
  2. Die nicht berufstätige Ehefrau müsste dann einen eigenen Beitrag zahlen. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.07.2003)