besatzungsrechtlicher

  1. Tatsächlich steht im deutsch-deutschen Einigungsvertrag aus dem Jahr 1990: "Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen." ( Quelle: TAZ 1997)
  2. In einschlägigen Kommentaren wird klargestellt, daß diese Vorschrift nur das Entnazifizierungsrecht betrifft, das auf besatzungsrechtlicher Grundlage erging und von deutschen Behörden ausgeführt wurde. ( Quelle: Junge Welt 2001)