betriebsteilbezogene

  1. Eine betriebsteilbezogene Anknüpfung des Begriffs der Betriebsabteilung würde in mehrgliedrigen Betrieben bei den betreffenden Mandatsträgern zu einer erhöhten Gefährdung des Bestands- und Inhaltsschutzes führen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)